Beschluss:
Der vorliegende Antrag wird zurück gestellt.
Dem Bauwerber ist aufzugeben, entsprechende Bauzeichnungen vorzulegen.
Anschließend ist der Grundstücksnachbar zum Verfahren zu beteiligen.
Beschluss:
Der vorliegende Antrag wird zurück gestellt.
Dem Bauwerber ist aufzugeben, entsprechende Bauzeichnungen vorzulegen.
Anschließend ist der Grundstücksnachbar zum Verfahren zu beteiligen.