Beschlussvorschlag:
Es besteht
Einverständnis den Bebauungsplan „Alt Füssing“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1066,
1067 und 1068 Gemarkung Safferstetten entsprechend den Antragsunterlagen mit
Deckblattentwurf Nr. 20 i. d. F. vom 28.04.2021 zu ändern.
Nachdem es
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist eine Änderung im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das
Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die
Gemeinde von eventuellen Folgekosten freizustellen.