Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 20.03.2021 wird hergestellt, soweit die Privilegierung bestätigt wird.

 

Für die Erschließung mit Wasser- und Kanal ist eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen, wobei der Antragsteller die Kosten für die Anschlüsse zu tragen hat.