Sitzung: 12.04.2021 Bauausschuss
Beschluss: Zustimmung
Beschlussvorschlag:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes
„Heilmühle“ für das Grundstück Fl.Nr. 653 Gemarkung Würding besteht
Einverständnis. Orientierend an den mittleren Reihenhäusern besteht mit einer
Erhöhung der GRZ auf 0,4 und der GFZ auf 0,7 Einverständnis. Die zulässige
Wandhöhe wird auf max. 6,50 m (Ermittlung lt. BayBO) begrenzt. Des Weiteren
sind die Festsetzungen für die Fenster- und Türöffnungen, Dachform der Garagen
und Ermittlung des Stellplatzbedarfs entsprechend den Wünschen des Antragstellers
zu ändern.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten
freizustellen.