Beschluss: Zustimmung

Beschlussvorschlag:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Heilmühle“ für das Grundstück Fl.Nr. 653 Gemarkung Würding besteht Einverständnis. Orientierend an den mittleren Reihenhäusern besteht mit einer Erhöhung der GRZ auf 0,4 und der GFZ auf 0,7 Einverständnis. Die zulässige Wandhöhe wird auf max. 6,50 m (Ermittlung lt. BayBO) begrenzt. Des Weiteren sind die Festsetzungen für die Fenster- und Türöffnungen, Dachform der Garagen und Ermittlung des Stellplatzbedarfs entsprechend den Wünschen des Antragstellers zu ändern.

 

Nachdem es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.