Sitzung: 22.02.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Gartenwohngebiet II“ für das Grundstück
Fl.Nr. 620/44 Gemarkung Safferstetten zu ändern. Die Änderung umfasst die
Festsetzung der Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO für „Läden und nicht störende
Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des
Gebiets dienen“. Die übrigen Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauNVO
werden nicht aufgenommen.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuelle
Folgekosten freizustellen.