Sitzung: 22.02.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis für die bestehenden
Augärten Egglfing auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1006/3 und 1006/31
Gemarkung Egglfing einen Bebauungsplan gemäß
§ 11 Abs. 1 BauNVO als „SO Schrebergartenanlage“ aufzustellen. Die
Festsetzungen sind in Übereinstimmung mit dem Bundeskleingartengesetzes
auszugestalten. Auf Grund der fehlenden Ver- und Entsorgung sind dauernde
Aufenthaltsräume auszuschließen.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sind
vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages erforderlich.