Sitzung: 22.02.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes:
Es besteht Einverständnis,
die Festsetzung im Sondergebiet VII „Ausnahmsweise sind Wohnungen zulässig“ zu
streichen und folgende Festsetzung zu treffen:
„Ausnahmsweise sind in
Betriebsgebäude integrierte Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal
sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig“.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 4
Frau Gemeinderätin Brigitte Steidele beantragt die Aufnahme Ihres
Abstimmungsverhaltens.
Sie stimmte mit NEIN.
b)
Zum Antrag
von Brigitte Steidele:
Über die im
Beschlussvorschlag des Bauausschusses in Aussichtstellung zur Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von Ferienwohnungen soll separat abgestimmt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18 (GR Daniel
Lorenzer nicht anwesend)
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 12
Frau Gemeinderätin Brigitte Steidele beantragt die Aufnahme Ihres
Abstimmungsverhaltens.
Sie stimmte mit NEIN.
c)
Zur Bauvoranfrage
vom 19.11.2020:
Der
Bauvoranfrage vom 19.11.2020 wird nicht zugestimmt.
Hinsichtlich
einer etwaigen Errichtung von Ferienwohnungen wird das gemeindliche
Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes, unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende
Fremdenverkehrsdienstbarkeit für die Ferienwohnungen vorliegt, in Aussicht
gestellt.