Beschlussvorschlag:
Der
Bauvoranfrage mit den Planunterlagen vom 10.02.2021 wird zugestimmt. Insoweit
besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Rennstattweg“ für die Grundstücke
Fl.Nr. 1035/2 und 1035/3 Gemarkung Safferstetten auf Grundlage des Deckblattentwurfes
vom 08.02.2021 zu ändern. Nachdem es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung
handelt, ist die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchzuführen.
Die Kosten
für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist
die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.