Beschlussvorschlag:
Es besteht
Einverständnis den Bebauungsplan „Gartenwohngebiet II“ für das Grundstück
Fl.Nr. 620/44 Gemarkung Safferstetten zu ändern. Die Änderung umfasst die
Festsetzung der Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO für „Läden und nicht
störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die
Bewohner des Gebiets dienen“. Die übrigen Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2
BauNVO werden nicht aufgenommen.
Nachdem es
sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist die
Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchzuführen.
Die Kosten
für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist
die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.