Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Gartenwohngebiet II“ für das Grundstück Fl.Nr. 620/44 Gemarkung Safferstetten zu ändern. Die Änderung umfasst die Festsetzung der Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO für „Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen“. Die übrigen Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauNVO werden nicht aufgenommen.

 

Nachdem es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.