Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis für die bestehenden Augärten Egglfing auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1006/3 und 1006/31 Gemarkung Egglfing einen Bebauungsplan gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO als „SO Schrebergartenanlage“ aufzustellen. Die Festsetzungen sind in Übereinstimmung mit dem Bundeskleingartengesetzes auszugestalten. Auf Grund der fehlenden Ver- und Entsorgung sind dauernde Aufenthaltsräume auszuschließen.

 

Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.