Beschlussvorschlag:
Es besteht
Einverständnis für die bestehenden Augärten Egglfing auf Teilflächen der
Grundstücke Fl.Nr. 1006/3 und 1006/31 Gemarkung Egglfing einen Bebauungsplan
gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO als „SO Schrebergartenanlage“ aufzustellen. Die
Festsetzungen sind in Übereinstimmung mit dem Bundeskleingartengesetzes auszugestalten.
Auf Grund der fehlenden Ver- und Entsorgung sind dauernde Aufenthaltsräume
auszuschließen.
Die Kosten
für das Aufstellungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.