Sitzung: 17.02.2021 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a) Zur
Bauvoranfrage vom 19.11.2020:
Der Bauvoranfrage vom 19.11.2020 wir nicht zugestimmt.
Hinsichtlich einer etwaigen Errichtung von Ferienwohnungen wird
das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes, unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende
Fremdenverkehrsdienstbarkeit für die Ferienwohnungen vorliegt, in Aussicht
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 2
b) Zum Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes:
Es
besteht Einverständnis, die Festsetzung im Sondergebiet VII „Ausnahmsweise sind
Wohnungen zulässig“ zu streichen und folgende Festsetzung zu treffen:
„Ausnahmsweise
sind in Betriebsgebäude integrierte Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig“.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
c) Abstimmungsreihenfolge
in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2021:
Es
besteht Einverständnis den Beschlussvorschlag unter b) „Zum Antrag auf Änderung
des Bebauungsplanes“ vor dem Beschlussvorschlag unter a) „Zur Bauvoranfrage vom
19.11.2020“ zur Abstimmung zu bringen.