Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zur Bauvoranfrage vom 19.11.2020:

 

Der Bauvoranfrage vom 19.11.2020 wir nicht zugestimmt.

Hinsichtlich einer etwaigen Errichtung von Ferienwohnungen wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Fremdenverkehrsdienstbarkeit für die Ferienwohnungen vorliegt, in Aussicht gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        2

 

 

 

b)    Zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes:

 

Es besteht Einverständnis, die Festsetzung im Sondergebiet VII „Ausnahmsweise sind Wohnungen zulässig“ zu streichen und folgende Festsetzung zu treffen:

„Ausnahmsweise sind in Betriebsgebäude integrierte Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        1

 

 

 

c)    Abstimmungsreihenfolge in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2021:

 

Es besteht Einverständnis den Beschlussvorschlag unter b) „Zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes“ vor dem Beschlussvorschlag unter a) „Zur Bauvoranfrage vom 19.11.2020“ zur Abstimmung zu bringen.