Sitzung: 26.01.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Antrag des Eigentümers Fl.Nr. 1755 Gemarkung
Aigen vom 26.11.2020:
Zum Antrag vom 26.11.2020 wird festgestellt, dass der beantragte Standort für
das weitere Wohnhaus im Außenbereich liegt und die gewünschte Erweiterung des
räumlichen Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung nicht mehr mit einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Es würde sich um das
letzte Wohngebäude an der Straße handeln und somit keine Abrundung darstellen.
Dem Antragsteller wird angeraten, die Erweiterung des bestehenden Anwesens
Wendlmuth 6 a in Betracht zu ziehen. Der beantragten Erweiterung kann aus
städtebaulichen Gründen nicht entsprochen werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 20
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen: 0
b)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die Ortsabrundungssatzung Wendlmuth
i. d. F. vom 02.11.2020 als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.