Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 20.12.2020, mit den Planunterlagen vom 20.12.2020, wird
zugestimmt. Hinsichtlich der GRZ-Überschreitung, Baugrenzenüberschreitung und
abweichenden Dachform für die Garage wird der Erteilung einer Befreiung
ebenfalls zugestimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind
einzuhalten.