Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 11.01.2021, mit den Planunterlagen vom 11.01.2021, wird
zugestimmt. Nachdem die zulässige Wandhöhe eingehalten ist, wird der Erteilung
einer Befreiung hinsichtlich der abweichenden Kniestockhöhe zugestimmt.
Ebenfalls zugestimmt wird der Erteilung einer Befreiung hinsichtlich
Baugrenzenüberschreitung durch die Terrassenüberdachung. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Kinderzimmer im Dachgeschoss keine selbstständigen Wohnungen werden
dürfen.