Sitzung: 25.01.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
§ 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält ab 01.01.2021 folgende geänderte Fassung:
„Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit vom 01.05.2020 bis zum 30.06.2021
als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 17,00 € und ab 01.07.2021 als
Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 34,00 € für die notwendige Teilnahme an
Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.“
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 1
b)
Die Änderungssatzung zu der Satzung zur Regelung
von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird mit vorstehend
beschlossener Änderung (Beschluss a) genehmigt.