Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält ab 01.01.2021 folgende geänderte Fassung:

 

„Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit vom 01.05.2020 bis zum 30.06.2021 als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 17,00 € und ab 01.07.2021 als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 34,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           16

Nein-Stimmen:                        1

 

 

 

 

b)    Die Änderungssatzung zu der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird mit vorstehend beschlossener Änderung (Beschluss a) genehmigt.