Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Antrag des Eigentümers Fl.Nr. 1755 Gemarkung Aigen vom 26.11.2020:
Zum Antrag vom 26.11.2020 wird festgestellt, dass der beantragte Standort für das weitere Wohnhaus im Außenbereich liegt und die gewünschte Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung nicht mehr mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Es würde sich um das letzte Wohngebäude an der Straße handeln und somit keine Abrundung darstellen. Dem Antragsteller wird angeraten, die Erweiterung des bestehenden Anwesens Wendlmuth 6 a in Betracht zu ziehen. Der beantragten Erweiterung kann aus städtebaulichen Gründen nicht entsprochen werden.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die Ortsabrundungssatzung Wendlmuth i. d. F. vom 02.11.2020 als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.