Beschluss:
Es besteht
Einverständnis den Bebauungsplans „Alt Füssing“ für das Grundstück Fl.Nr.
1070/3 Gemarkung Safferstetten gemäß dem vorgelegten Deckblatt-Entwurf i. d. F.
vom 24.11.2020 im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Die Kosten
für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist
die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.