Beschlussvorschlag:
a) Zum
Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.11.2020:
Es wird festgestellt, dass im Deckblatt Nr. 18 i. d. F. vom 17.09.2020 unter
„zusätzliche textliche Festsetzungen“ festgesetzt wurde, dass die Ausgleichs-
und Minimierungsmaßnahmen entsprechend der Untersuchungsergebnisse des Büros
Albert Krah/Kappendobler, Herr Schleinkofer und Herrn Selbach, in einem
Grünordnungsplan mit Beschreibung zum
Bauantragsverfahren beizulegen ist.
Vom
Büro Krah / Kappendobler wurde zu den bestehenden Festsetzungen des Bebauungs-
und Grünordnungsplanes „Alt Füssing“ ein Grünordnungsplan i. d. F. vom
17.12.2020 ergänzend erarbeitet, der dem Deckblatt Nr. 18 beigelegt wird und
Grundlage für die Erstellung des Grünordnungs- bzw. Freiflächengestaltungsplans
im einzelnen Bauantragsverfahren ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
b) Zum
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 26.11.2020:
Zum Schreiben vom 26.11.2020 wird festgestellt, dass die
Niederschlagswasserbeseitigung im Deckblatt Nr. 18 i. d. F. vom 17.09.2020
unter „zusätzliche textliche Festsetzungen“ geregelt ist. Bereits mit
Gemeinderatsbeschuss vom 01.10.2020 ist eine entsprechende Festsetzung im
Deckblatt aufgenommen wurde, wonach die Niederschlagswasserbeseitigung im
Baugenehmigungsverfahren aufzuzeigen und nachzuweisen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
c) Zum
Schreiben der Bayernnetzwerk GmbH vom 23.11.2020
Im Deckblatt Nr. 18 ist entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf vom 17.12.2020
eine Transformationenstation einzuplanen. Dem Antragsteller ist das Schreiben
vom 23.11.2020 zur Kenntnisnahme zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
d) Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die 18. Änderung des Bebauungsplanes
„Alt Füssing“ mit Deckblatt Nr. 18 i. d. F. vom 17.09.2020, unter Einarbeitung
der o. g. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird
beigelegt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
e) Antrag GR
Köck:
Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeit der Festsetzung von Flächen für
Wohnungen nach dem sozialen Wohnungsbau und Personen mit besonderem Wohnbedarf
zu eruieren.