Beschluss:
Mit der
Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines Außenpools gemäß den
am 25.11.2020 eingereichten Antragsunterlagen besteht Einverständnis. Der
Bauwerber ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgleichsfläche nicht
beeinträchtigt werden darf.