Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Bauantrag vom 12.10.2020 mit den Planunterlagen vom 12.10.2020 wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der abweichenden GRZ, GFZ, GÜZ (Kompensierung durch Gründach) und Überschreitung der Baugrenzen wird aufgrund der o. a. Qualitätsverbesserung hergestellt. Für das Vorhaben sind nach wie vor 58 Stellplätze bereit zu stellen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.