Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 12.10.2020 mit den Planunterlagen vom 12.10.2020 wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der abweichenden
GRZ, GFZ, GÜZ (Kompensierung durch Gründach) und Überschreitung der Baugrenzen
wird aufgrund der o. a. Qualitätsverbesserung hergestellt. Für das Vorhaben
sind nach wie vor 58 Stellplätze bereit zu stellen. Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes sind einzuhalten.