Sitzung: 01.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a) Zum Schreiben Grundstücksnachbarin vom
26.06.2020:
Es besteht Einverständnis das Grundstück Fl.Nr. 1071/1 Gemarkung
Safferstetten entsprechend dem vorgeschlagenen überarbeiteten Deckblattentwurf
i. d. F. vom 17.09.2020 mit den Festsetzungen in den räumlichen Geltungsbereich
der 18. Änderung mit auf zunehmen. Es werden u. a. die gleichen Nutzungszahlen
festgesetzt wie für die Fl.Nr. 1080 und 1071 Gemarkung Safferstetten. Die
Gemeinde ist von eventuellen Folgekosten freizustellen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum
Schreiben der Industrie- und Handelskammer für Ndb. Vom 26.06.2020:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Alt-Füssing“ ist der zu ändernde
Geltungsbereich, Fl.Nr. 1071 und 1080, in der Art der baulichen Nutzung ein
Dorfgebiet (MD). Im Dorfgebiet sind neben landwirt- und forstwirtschaftlichen
Betrieben bereits Wohnungen, Sonstige Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe,
Schank- und Speisewirtschaften sowie
Beherbergungsbetriebe zulässig.
Durch die Änderung der Art der Nutzung in ein Sondergebiet (SO) ändert sich
somit kaum etwas, im Gegenteil. Im SO sind zukünftig Wirtschaftsstellen land-
und forstwirtschaftlicher Betriebe, Betriebe zur Be- und Verarbeitung und
Sammlung land- u. forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Sonstige Gewerbebetriebe,
Gartenbaubetriebe usw. nicht mehr zulässig. Generell sind im Dorfgebiet (MD)
höhere Immissionswerte laut TA-Lärm zulässig, Tagsüber bis zu 65 dB (A) und
Nachts bis zu 45 dB (A). Im Vergleich dazu ist das Sondergebiet (SO) einem
Allgemeinen Wohngebiet (WA) gleichzusetzen mit Werten, Tagsüber 55 dB (A) und
Nachts 45 dB (A). Allein daraus ergibt sich bereits durch Verringerung der
zulässigen Immissionswerte „Tagsüber“ eine erhebliche Beruhigung. Die
bemängelten vermehrten Parkmöglichkeiten im Osten des Plangebietes sind
Bestand, gehören zum Hotel VINOVITALIS und sind deshalb nicht als Lärmquelle
und für höheres Verkehrsaufkommen dem Änderungsbereich des Deckblattes 18 zu
zurechnen. Für das südöstliche neue Gebäude sind lediglich 4 neue oberirdische
Stellplätze geplant. Dauerparken findet in der Tiefgarage statt, mit Einfahrt
direkt von der Alten Füssinger Straße aus. Die erforderlichen Grenzabstände
werden allseitig eingehalten. Im Bereich zum Hotel VINOVITALIS vergrößert sich
sogar der Abstand des neuen Gebäudes um knapp 5 m im Verhältnis zum jetzigen
Bestand.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
c) Zum Schreiben der unteren Naturschutzbehörde
vom 22.06.2020:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist bereits für die Grundstücke Fl.Nr. 1080,
1071/2 und 1071/1 eine Grünflächenzahl (GÜZ) von 0,4 festgesetzt. Diese wird
nicht geändert. Das im Bebauungsplan ausgewiesene Dorfgebiet ist in seiner
ursprünglichen Form nicht mehr vorhanden. Der landwirtschaftliche Betrieb auf
den Grundstücken Fl.Nr. 1071/2 und 1070 wurde bereits aufgegeben. Der
sogenannte alte Dorfkern ist bereits durch die vorhandene Bebauung mit seiner
Wohn- und kuraffinen Wohnnutzung umgeben. Eine Zäsur zwischen dem alten
Dorfkern und dem Kurwohnen ist nicht mehr zu erkennen.
Auf
Grund der vorgetragen Anregungen wurden vom Büro für Raumplanung und
Landschaftsökologie (Albert Krah und Ruth Kappendobler) in Zusammenarbeit mit
dem Diplombiologen Gisbert Schleinkofer und dem Ornithologen Stephan Selbach
entsprechende Untersuchungen und eine saP-Vorprüfung durchgeführt. Hierbei
wurde der vorhandene Vegetationsbestand kartographisch aufgenommen,
fotographisch dokumentiert und auf seine ökologische Wertigkeit hin geprüft.
Insbesondere wurden der vorhandene Obstbaumbestand sowie die Linde im
nordwestlichen Bereich des Plangebiets untersucht. Bei der saP-Vorprüfung wurde
besonders der Augenmerk auf die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Bilche und
Käfer gelegt.
Die
Voruntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine saP nicht erforderlich ist. Es
konnten – vor allem aufgrund der im Planungsgebiet zahlreich vorhandenen
„Störfaktoren“ – keine schützenswerten Arten bzw. ökologisch bedeutsame
Habitate festgestellt werden. Die o. g. Linde bietet durch Höhlen und
Totholzbereiche zwar Biotope; sie ist aber nach Aussagen beider Gutachter aus
Gründen der Verkehrssicherheit zu fällen.
Es
sind jedoch zur Minimierung des Eingriffs, Änderungen in der Planung
vorzunehmen bzw. verschiedene naturschutzfachliche Maßnahmen im Deckblatt
festzusetzen. So ist die Lage der Tiefgarage zu ändern, eine Ersatz-/
Ausgleichsfläche auszuweisen und Festsetzungen zur Grünordnung zu treffen. Das
Ergebnis der Untersuchungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in das Deckblatt mitaufzunehmen.
Des
Weiteren wird unter den zusätzlichen Festsetzungen bestimmt, dass die
Ausgleichs- und Minimierungmaßnahmen bei der Bauantragstellung in einem
Grünordnungsplan darzulegen sind.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
d) Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom
22.06.2020:
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH wird festgestellt, dass sämtliche
Gebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. 1080 und 1071 Gemarkung Safferstetten
beseitigt werden und eine Neubebauung erfolgt. Eine Anpassung der
Versorgungsleitungen wird demnach erforderlich. Dem Bauwerber wird ein Abdruck
des Schreibens vom 22.06.2020 zur Kenntnisnahme übersandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Nicht
anwesend: 1 (GR Martin
Neun)
e) Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes
Deggendorf vom 30.06.2020:
In
den zusätzlichen Festsetzungen wird nach dem zweiten Absatz folgender Satz
aufgenommen:
Die geplante Entwässerung ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren aufzuzeigen
und nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Nicht
anwesend: 1 (GR Martin
Neun)
f) Zum Schreiben des ZAW Donau-Wald vom
28.05.2020:
Die Zufahrt zu den Objekten der Fl.Nr. 1071 und 1071/1 ist eine
Privatstraße. Die schriftlichen Anträge an die ZAW zum Befahren dieser
Privatstraße werden rechtzeitig vom Eigentümer gestellt. Im geänderten Entwurf
der Bebauungsplanänderung mit Deckblatt 18, in der Fassung vom 17.9.2020 ist
die Tiefgaragenrampe nach Osten verschoben, sodass eine breitere Ein- bzw.
Ausfahrt von der Alten Füssinger Straße aus entsteht. Zusätzlich kann auch die
höhengleiche Tiefgaragenzufahrt im Kurvenbereich, vor der Rampe, mitbenutzt
werden. Am östlichen Ende der Privatstraße wird diese kontinuierlich auf 6,50 m
verbreitert. Einfahrtsradien in die südliche Stichstraße werden so aufgeweitet,
dass eine Wendemöglichkeit mit einem ein- bzw. zweimaligen Zurückstoßen möglich
ist. Gleichzeitig ist dann auch gewährleistet, dass das Grundstück, Alte
Füssinger Straße 6 (Fl.Nr. 1071/1) besser als bisher, mit entsorgt werden kann.
Die Privatstraße und die Stichstraßen müssen grundsätzlich freigehalten werden,
da diese auch der Feuerwehr als Zufahrt dienen. Insofern ist ein Freihalten von
bis zu 2 m im Einfahrtsbereich gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Nicht
anwesend: 1 (GR Martin
Neun)
g) Erneute Auslegung:
Nachdem der Geltungsbereich des Deckblattes erweitert und erhebliche
Aussagen zum Naturschutz in das Deckblatt aufgenommen werden, ist das Deckblatt
in der überarbeiten Fassung vom 17.09.2020 erneut öffentlich auszulegen und den
Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zuzusenden.