Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Zum Schreiben Grundstücksnachbarin vom 26.06.2020:
Es besteht Einverständnis das Grundstück Fl.Nr. 1071/1 Gemarkung Safferstetten entsprechend dem vorgeschlagenen überarbeiteten Deckblattentwurf i. d. F. vom 17.09.2020 mit den Festsetzungen in den räumlichen Geltungsbereich der 18. Änderung mit auf zunehmen. Es werden u. a. die gleichen Nutzungszahlen festgesetzt wie für die Fl.Nr. 1080 und 1071 Gemarkung Safferstetten. Die Gemeinde ist von eventuellen Folgekosten freizustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              19

Ja-Stimmen:                           19

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben der Industrie- und Handelskammer für Ndb. Vom 26.06.2020:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Alt-Füssing“ ist der zu ändernde Geltungsbereich, Fl.Nr. 1071 und 1080, in der Art der baulichen Nutzung ein Dorfgebiet (MD). Im Dorfgebiet sind neben landwirt- und forstwirtschaftlichen Betrieben bereits Wohnungen, Sonstige Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe zulässig.
Durch die Änderung der Art der Nutzung in ein Sondergebiet (SO) ändert sich somit kaum etwas, im Gegenteil. Im SO sind zukünftig Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- u. forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Sonstige Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe usw. nicht mehr zulässig. Generell sind im Dorfgebiet (MD) höhere Immissionswerte laut TA-Lärm zulässig, Tagsüber bis zu 65 dB (A) und Nachts bis zu 45 dB (A). Im Vergleich dazu ist das Sondergebiet (SO) einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gleichzusetzen mit Werten, Tagsüber 55 dB (A) und Nachts 45 dB (A). Allein daraus ergibt sich bereits durch Verringerung der zulässigen Immissionswerte „Tagsüber“ eine erhebliche Beruhigung. Die bemängelten vermehrten Parkmöglichkeiten im Osten des Plangebietes sind Bestand, gehören zum Hotel VINOVITALIS und sind deshalb nicht als Lärmquelle und für höheres Verkehrsaufkommen dem Änderungsbereich des Deckblattes 18 zu zurechnen. Für das südöstliche neue Gebäude sind lediglich 4 neue oberirdische Stellplätze geplant. Dauerparken findet in der Tiefgarage statt, mit Einfahrt direkt von der Alten Füssinger Straße aus. Die erforderlichen Grenzabstände werden allseitig eingehalten. Im Bereich zum Hotel VINOVITALIS vergrößert sich sogar der Abstand des neuen Gebäudes um knapp 5 m im Verhältnis zum jetzigen Bestand.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              19

Ja-Stimmen:                           19

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Zum Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 22.06.2020:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist bereits für die Grundstücke Fl.Nr. 1080, 1071/2 und 1071/1 eine Grünflächenzahl (GÜZ) von 0,4 festgesetzt. Diese wird nicht geändert. Das im Bebauungsplan ausgewiesene Dorfgebiet ist in seiner ursprünglichen Form nicht mehr vorhanden. Der landwirtschaftliche Betrieb auf den Grundstücken Fl.Nr. 1071/2 und 1070 wurde bereits aufgegeben. Der sogenannte alte Dorfkern ist bereits durch die vorhandene Bebauung mit seiner Wohn- und kuraffinen Wohnnutzung umgeben. Eine Zäsur zwischen dem alten Dorfkern und dem Kurwohnen ist nicht mehr zu erkennen.

 

Auf Grund der vorgetragen Anregungen wurden vom Büro für Raumplanung und Landschaftsökologie (Albert Krah und Ruth Kappendobler) in Zusammenarbeit mit dem Diplombiologen Gisbert Schleinkofer und dem Ornithologen Stephan Selbach entsprechende Untersuchungen und eine saP-Vorprüfung durchgeführt. Hierbei wurde der vorhandene Vegetationsbestand kartographisch aufgenommen, fotographisch dokumentiert und auf seine ökologische Wertigkeit hin geprüft. Insbesondere wurden der vorhandene Obstbaumbestand sowie die Linde im nordwestlichen Bereich des Plangebiets untersucht. Bei der saP-Vorprüfung wurde besonders der Augenmerk auf die Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Bilche und Käfer gelegt.

Die Voruntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine saP nicht erforderlich ist. Es konnten – vor allem aufgrund der im Planungsgebiet zahlreich vorhandenen „Störfaktoren“ – keine schützenswerten Arten bzw. ökologisch bedeutsame Habitate festgestellt werden. Die o. g. Linde bietet durch Höhlen und Totholzbereiche zwar Biotope; sie ist aber nach Aussagen beider Gutachter aus Gründen der Verkehrssicherheit zu fällen.

Es sind jedoch zur Minimierung des Eingriffs, Änderungen in der Planung vorzunehmen bzw. verschiedene naturschutzfachliche Maßnahmen im Deckblatt festzusetzen. So ist die Lage der Tiefgarage zu ändern, eine Ersatz-/ Ausgleichsfläche auszuweisen und Festsetzungen zur Grünordnung zu treffen. Das Ergebnis der Untersuchungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in das  Deckblatt mitaufzunehmen.

Des Weiteren wird unter den zusätzlichen Festsetzungen bestimmt, dass die Ausgleichs- und Minimierungmaßnahmen bei der Bauantragstellung in einem Grünordnungsplan darzulegen sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              19

Ja-Stimmen:                           19

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 22.06.2020:
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH wird festgestellt, dass sämtliche Gebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. 1080 und 1071 Gemarkung Safferstetten beseitigt werden und eine Neubebauung erfolgt. Eine Anpassung der Versorgungsleitungen wird demnach erforderlich. Dem Bauwerber wird ein Abdruck des Schreibens vom 22.06.2020 zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                     1 (GR Martin Neun)

 


 

e)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 30.06.2020:

In den zusätzlichen Festsetzungen wird nach dem zweiten Absatz folgender Satz aufgenommen:
Die geplante Entwässerung ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren aufzuzeigen und nachzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                     1 (GR Martin Neun)

 

 

 

f)     Zum Schreiben des ZAW Donau-Wald vom 28.05.2020:
Die Zufahrt zu den Objekten der Fl.Nr. 1071 und 1071/1 ist eine Privatstraße. Die schriftlichen Anträge an die ZAW zum Befahren dieser Privatstraße werden rechtzeitig vom Eigentümer gestellt. Im geänderten Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Deckblatt 18, in der Fassung vom 17.9.2020 ist die Tiefgaragenrampe nach Osten verschoben, sodass eine breitere Ein- bzw. Ausfahrt von der Alten Füssinger Straße aus entsteht. Zusätzlich kann auch die höhengleiche Tiefgaragenzufahrt im Kurvenbereich, vor der Rampe, mitbenutzt werden. Am östlichen Ende der Privatstraße wird diese kontinuierlich auf 6,50 m verbreitert. Einfahrtsradien in die südliche Stichstraße werden so aufgeweitet, dass eine Wendemöglichkeit mit einem ein- bzw. zweimaligen Zurückstoßen möglich ist. Gleichzeitig ist dann auch gewährleistet, dass das Grundstück, Alte Füssinger Straße 6 (Fl.Nr. 1071/1) besser als bisher, mit entsorgt werden kann.
Die Privatstraße und die Stichstraßen müssen grundsätzlich freigehalten werden, da diese auch der Feuerwehr als Zufahrt dienen. Insofern ist ein Freihalten von bis zu 2 m im Einfahrtsbereich gewährleistet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              18

Ja-Stimmen:                           18

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                     1 (GR Martin Neun)

 

g)    Erneute Auslegung:
Nachdem der Geltungsbereich des Deckblattes erweitert und erhebliche Aussagen zum Naturschutz in das Deckblatt aufgenommen werden, ist das Deckblatt in der überarbeiten Fassung vom 17.09.2020 erneut öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zuzusenden.