Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Mit der Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines Carports gemäß den am 21.09.2020 eingereichten Antragsunterlagen besteht Einverständnis. Auf Grund der dingl. gesicherten Kanalleitung ist der Carport soweit nach Norden zu verschieben, dass ein Mindestabstand von 1,00 m (wie in der Dienstbarkeit eingetragen) zwischen Kanalleitung und Carport verbleibt.