Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Mit der Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines markisenartigen Windschutzes gemäß den am 11.09.2020 eingegangen Antragsunterlagen für die Dauer bis April 2022 besteht Einverständnis. Der Bauwerber ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf der Coronaregeln der Windschutz zu entfernen ist.