Beschluss:
Mit der
Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines markisenartigen
Windschutzes gemäß den am 11.09.2020 eingegangen Antragsunterlagen für die
Dauer bis April 2022 besteht Einverständnis. Der Bauwerber ist darauf
hinzuweisen, dass nach Ablauf der Coronaregeln der Windschutz zu entfernen ist.