Beschlussvorschlag:
a) Zum
Schreiben der Handwerkskammer Passau vom 28.08.2020:
Die Hinweise und Anregungen wurden auch im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zur
Kenntnisnahme genommen. Die Belange der Handwerkswirtschaft wurden bereits in
der der Bauleitplanung vorangegangenen integrierten Ortsentwicklungsplanung so
weit wie möglich berücksichtigt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes steht im
engen sachlichen Zusammenhang mit Inhalten dieses Ortsentwicklungskonzeptes.
Entsprechend den Handlungsempfehlungen soll die Ortsmitte neugeordnet und eine
Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten erzielt werden,
wobei auch die Handwerksbetriebe etabliert werden. So bietet u. a. die hohe
städtebauliche Qualität der Hofstrukturen und die leerstehenden Gebäude bzw.
Nebengebäude auch der Handwerkswirtschaft die Chance sich hier zu etablieren
und zu erweitern. Im Bebauungsplan ist dieser Bereich dementsprechend auch als
Dorfgebiet festgesetzt, in dem Handwerksbetriebe grundsätzlich zulässig sind.
Hinsichtlich
der Verkehrssituation ist festzustellen, dass diese gegenüber dem Bestand nicht
verschlechtert wird. Auch ist eine Verbesserung des ÖPNV mit seinen
Bushaltestellen vorgesehen. Eine Belebung der Ortsmitte und der damit
verbundenen Steigerung der Aufenthaltsqualität ist auch im Interesse der
einzelnen Handwerksbetriebe.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GR Neun)
b) Zum
Schreiben der Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt Passau vom 24.08.2020:
Das Schreiben vom 24.08.25020 wird Kenntnis genommen. Die
Niederschlagswasserbeseitigung ist unter Ziffer 1.13 der Festsetzungen des
Bebauungsplanes und die Abwasserentsorgung unter Ziffer 8. Hinweise geregelt.
Das
Formblatt wird ausgefüllt dem LRA zugesandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GR Neun)
c) Zum
Schreiben des Kreisbauamtes vom 10.09.2020:
Die Abteilung 7 Städtebau (LBD Küblbeck) hat bereits in der Stellungnahme am
23.09.2020 festgestellt, dass in der Begründung die Bestandsaufnahme, die
Analyse und die Folgerungen für die Ableitung des künftigen städtebaulichen
Konzeptes umfangreich dargestellt und erläutert wurden. Insbesondere wurden
auch die abweichende Bauweise, die Baulinie und die Abweichung von den
Abstandsflächen gemäß BayBO aufgrund der historischen Entwicklung für das sich
daraus ergebende Planungskonzept zur Erhaltung dieser Siedlungsstruktur
begründet. Aufgrund dessen ergeben sich natürlich insbesondere im historischen
Kern der Ortschaft um den Bestand der Gebäude enge Baufenster mit Baulinien und
Baugrenzen einschließlich der darin festgesetzten bestehenden und künftig
zulässigen Nutzungen. Durch die getroffenen Festsetzungen kann das
beabsichtigte städtebauliche Konzept umgesetzt werden. Im Vollzug wird das
verantwortliche Gremium eine konsequente Umsetzung anstreben und verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GR Neun)
d) Zum
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 14.09.2020:
Zum Schreiben vom 14.09.2020 wird festgestellt, dass bereits bei der
Beteiligung nach
§
4 Abs. 1 BauGB ein identisches Schreiben hinsichtlich der
Niederschlagswasserbeseitigung und der Abwasserentsorgung vorgelegt und mit
Beschluss des Gemeinderates vom 28.04.2020 gewürdigt wurde. Demnach wurden die
Bestimmungen zur Abwasserentsorgung im Bebauungsplan aufgenommen. Hinsichtlich
der Niederschlagswasserbeseitigung wird weiterhin festgestellt, dass die
Planung über ein bereits bebautes Gebiet verläuft und auf Grund der vorhandenen
Grundstücksgrenzen die Errichtung von straßenbegleitenden Mulden oder belebter
Bodenzonen nicht möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GR Neun)
e) Zum
Schreiben der Privatperson 1 zu Fl.Nr. 82/1 Gemarkung Egglfing vom 18.09.2020:
Die genehmigte Stellplatzanlage steht den Grundzügen der Planung tendenziell
entgegen. Es besteht jedoch Einverständnis analog zu anderen Stellplatzanlagen die
Anlage um ca. 3,00 m von der Straßenseite zurückversetzt in den Bebauungsplan
aufzunehmen, um dort einen Grünstreifen anordnen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Pers. beteiligt: 1 (GR Neun)
f) Zum
Schreiben der Privatperson 2 zu Fl.Nr. 90/9 Gemarkung Egglfing vom 18.09.2020:
Gemäß den vorgetragen Anregungen besteht Einverständnis die Baugrenzen für
Nebenanlagen um einen Meter in Richtung Obere Inntalstraße zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GR Neun)
g) Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt den Bebauungsplan Egglfing Ortsmitte i.
d. F. vom 15.07.2020, unter Einarbeitung der v. g. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.