Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben der Handwerkskammer Passau vom 28.08.2020:
Die Hinweise und Anregungen wurden auch im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnisnahme genommen. Die Belange der Handwerkswirtschaft wurden bereits in der der Bauleitplanung vorangegangenen integrierten Ortsentwicklungsplanung so weit wie möglich berücksichtigt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes steht im engen sachlichen Zusammenhang mit Inhalten dieses Ortsentwicklungskonzeptes. Entsprechend den Handlungsempfehlungen soll die Ortsmitte neugeordnet und eine Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten erzielt werden, wobei auch die Handwerksbetriebe etabliert werden. So bietet u. a. die hohe städtebauliche Qualität der Hofstrukturen und die leerstehenden Gebäude bzw. Nebengebäude auch der Handwerkswirtschaft die Chance sich hier zu etablieren und zu erweitern. Im Bebauungsplan ist dieser Bereich dementsprechend auch als Dorfgebiet festgesetzt, in dem Handwerksbetriebe grundsätzlich zulässig sind.

Hinsichtlich der Verkehrssituation ist festzustellen, dass diese gegenüber dem Bestand nicht verschlechtert wird. Auch ist eine Verbesserung des ÖPNV mit seinen Bushaltestellen vorgesehen. Eine Belebung der Ortsmitte und der damit verbundenen Steigerung der Aufenthaltsqualität ist auch im Interesse der einzelnen Handwerksbetriebe.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GR Neun)

 

 

b)    Zum Schreiben der Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt Passau vom 24.08.2020:
Das Schreiben vom 24.08.25020 wird Kenntnis genommen. Die Niederschlagswasserbeseitigung ist unter Ziffer 1.13 der Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Abwasserentsorgung unter Ziffer 8. Hinweise geregelt.

Das Formblatt wird ausgefüllt dem LRA zugesandt.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GR Neun)

 

 

c)    Zum Schreiben des Kreisbauamtes vom 10.09.2020:
Die Abteilung 7 Städtebau (LBD Küblbeck) hat bereits in der Stellungnahme am 23.09.2020 festgestellt, dass in der Begründung die Bestandsaufnahme, die Analyse und die Folgerungen für die Ableitung des künftigen städtebaulichen Konzeptes umfangreich dargestellt und erläutert wurden. Insbesondere wurden auch die abweichende Bauweise, die Baulinie und die Abweichung von den Abstandsflächen gemäß BayBO aufgrund der historischen Entwicklung für das sich daraus ergebende Planungskonzept zur Erhaltung dieser Siedlungsstruktur begründet. Aufgrund dessen ergeben sich natürlich insbesondere im historischen Kern der Ortschaft um den Bestand der Gebäude enge Baufenster mit Baulinien und Baugrenzen einschließlich der darin festgesetzten bestehenden und künftig zulässigen Nutzungen. Durch die getroffenen Festsetzungen kann das beabsichtigte städtebauliche Konzept umgesetzt werden. Im Vollzug wird das verantwortliche Gremium eine konsequente Umsetzung anstreben und verfolgen.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GR Neun)

 

 

d)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 14.09.2020:
Zum Schreiben vom 14.09.2020 wird festgestellt, dass bereits bei der Beteiligung nach

§ 4 Abs. 1 BauGB ein identisches Schreiben hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung und der Abwasserentsorgung vorgelegt und mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.04.2020 gewürdigt wurde. Demnach wurden die Bestimmungen zur Abwasserentsorgung im Bebauungsplan aufgenommen. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung wird weiterhin festgestellt, dass die Planung über ein bereits bebautes Gebiet verläuft und auf Grund der vorhandenen Grundstücksgrenzen die Errichtung von straßenbegleitenden Mulden oder belebter Bodenzonen nicht möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GR Neun)

 

 

e)    Zum Schreiben der Privatperson 1 zu Fl.Nr. 82/1 Gemarkung Egglfing vom 18.09.2020:
Die genehmigte Stellplatzanlage steht den Grundzügen der Planung tendenziell entgegen. Es besteht jedoch Einverständnis analog zu anderen Stellplatzanlagen die Anlage um ca. 3,00 m von der Straßenseite zurückversetzt in den Bebauungsplan aufzunehmen, um dort einen Grünstreifen anordnen zu können.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        1

Pers. beteiligt:                         1 (GR Neun)

 

 

f)     Zum Schreiben der Privatperson 2 zu Fl.Nr. 90/9 Gemarkung Egglfing vom 18.09.2020:
Gemäß den vorgetragen Anregungen besteht Einverständnis die Baugrenzen für Nebenanlagen um einen Meter in Richtung Obere Inntalstraße zu verschieben.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GR Neun)

 

 

g)    Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt den Bebauungsplan Egglfing Ortsmitte i. d. F. vom 15.07.2020, unter Einarbeitung der v. g. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.