Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 08.06.2020, mit den Planunterlagen vom 08.06.2020, wird
zugestimmt. Aufgrund der Qualitätsverbesserung wird hinsichtlich der
Baugrenzenüberschreitung (Vordach, Außentreppe und Carport) und der
Grünflächenunterschreitung das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer
Befreiung hergestellt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind
einzuhalten. Für das Bauvorhaben sind zukünftig mind. 53 Stellplätze bereit zu
halten, wobei zwei Stellplätze mittels Ablöse nachgewiesen sind.