Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 02.08.2020, mit den Planunterlagen vom 13.07.2020, wird
zugestimmt. Hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung, des traufseitigen
Dachüberstandes, der Breite der Zufahrt und der Höhe der Fußbodenoberkante wird
der Erteilung einer Befreiung ebenfalls zugestimmt. Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes sind einzuhalten.