Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben der Industrie- und Handelskammer für
Ndb. Vom 26.06.2020:
Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Alt-Füssing“ ist der zu ändernde
Geltungsbereich, Fl.Nr. 1071 und 1080, in der Art der baulichen Nutzung ein
Dorfgebiet (MD). Im Dorfgebiet sind neben landwirt- und forstwirtschaftlichen
Betrieben bereits Wohnungen, Sonstige Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe,
Schank- und Speisewirtschaften sowie
Beherbergungsbetriebe zulässig.
Durch die Änderung der Art der Nutzung in ein Sondergebiet (SO) ändert sich
somit kaum etwas, im Gegenteil. Im SO sind zukünftig Wirtschaftsstellen land-
und forstwirtschaftlicher Betriebe, Betriebe zur Be- und Verarbeitung und
Sammlung land- u. forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Sonstige Gewerbebetriebe,
Gartenbaubetriebe usw. nicht mehr zulässig. Generell sind im Dorfgebiet (MD)
höhere Immissionswerte laut TA-Lärm zulässig, Tagsüber bis zu 65 dB (A) und
Nachts bis zu 45 dB (A). Im Vergleich dazu ist das Sondergebiet (SO) einem
Allgemeinen Wohngebiet (WA) gleichzusetzen mit Werten, Tagsüber 55 dB (A) und
Nachts 45 dB (A). Allein daraus ergibt sich bereits durch Verringerung der
zulässigen Immissionswerte „Tagsüber“ eine erhebliche Beruhigung. Die bemängelten
vermehrten Parkmöglichkeiten im Osten des Plangebietes sind Bestand, gehören
zum Hotel VINOVITALIS und sind deshalb nicht als Lärmquelle und für höheres
Verkehrsaufkommen dem Änderungsbereich des Deckblattes 18 zu zurechnen. Für das
südöstliche neue Gebäude sind lediglich 4 neue oberirdische Stellplätze
geplant. Dauerparken findet in der Tiefgarage statt, mit Einfahrt direkt von
der Alten Füssinger Straße aus. Die erforderlichen Grenzabstände werden
allseitig eingehalten. Im Bereich zum Hotel VINOVITALIS vergrößert sich sogar
der Abstand des neuen Gebäudes um knapp 5 m im Verhältnis zum jetzigen Bestand.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
b) Zum
Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 22.06.2020:
Auf Grund der vorgetragen Anregungen wurde eine saP-Voruntersuchung durch das
Büro Albert Krah vorgenommen. Hierzu wurden auch Gutachten von Diplombiologen
Schleinkofer und des Ornithologen Selbach einbezogen. Das Ergebnis der
Untersuchungen wird im Deckblatt aufgenommen. Des Weiteren wird unter den
zusätzlichen Festsetzungen bestimmt, dass die Ausgleichs- und
Minimierungmaßnahmen bei der Bauantragstellung in einem Grünordnungsplan
darzulegen sind.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
c) Zum Schreiben
der Bayernwerk Netz GmbH vom 22.06.2020:
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH wird festgestellt, dass sämtliche
Gebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. 1080 und 1071 Gemarkung Safferstetten
beseitigt werden und eine Neubebauung erfolgt. Eine Anpassung der
Versorgungsleitungen wird demnach erforderlich. Dem Bauwerber wird ein Abdruck
des Schreibens vom 22.06.2020 zur Kenntnisnahme übersandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
d) Zum
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 30.06.2020:
In
den zusätzlichen Festsetzungen wird nach dem zweiten Absatz folgender Satz
aufgenommen:
Die geplante Entwässerung ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren aufzuzeigen
und nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
e) Zum
Schreiben des ZAW Donau-Wald vom 28.05.2020:
Die Zufahrt zu den Objekten der Fl.Nr. 1071 und 1071/ ist eine Privatstraße.
Die schriftlichen Anträge an die ZAW zum Befahren dieser Privatstraße werden
rechtzeitig vom Eigentümer gestellt. Im geänderten Entwurf der
Bebauungsplanänderung mit Deckblatt 18, in der Fassung vom 17.9.2020 ist die
Tiefgaragenrampe nach Osten verschoben, sodass eine breitere Ein- bzw. Ausfahrt
von der Alten Füssinger Straße aus entsteht. Zusätzlich kann auch die
höhengleiche Tiefgaragenzufahrt im Kurvenbereich, vor der Rampe, mitbenutzt
werden. Am östlichen Ende der Privatstraße wird diese kontinuierlich auf 6,50 m
verbreitert. Einfahrtsradien in die südliche Stichstraße werden so aufgeweitet,
dass eine Wendemöglichkeit mit einem ein- bzw. zweimaligen Zurückstoßen möglich
ist. Gleichzeitig ist dann auch gewährleistet, dass das Grundstück, Alte
Füssinger Straße 6 (Fl.Nr. 1071/1) besser als bisher, mit entsorgt werden kann.
Die Privatstraße und die Stichstraßen müssen grundsätzlich freigehalten werden,
da diese auch der Feuerwehr als Zufahrt dienen. Insofern ist ein Freihalten von
bis zu 2 m im Einfahrtsbereich gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
f) Zum
Schreiben Grundstücksnachbarin vom 26.06.2020:
Es besteht Einverständnis das Grundstück Fl.Nr. 1071/1 Gemarkung Safferstetten entsprechend
dem vorgeschlagenen überarbeiteten Deckblattentwurf i. d. F. vom 17.09.2020 mit
den Festsetzungen in den räumlichen Geltungsbereich der 18. Änderung mit auf
zunehmen. Es werden u. a. die gleichen Nutzungszahlen festgesetzt wie für die
Fl.Nr. 1080 und 1071 Gemarkung Safferstetten. Die Gemeinde ist von eventuellen
Folgekosten freizustellen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
g) Erneute
Auslegung:
Nachdem der Geltungsbereich des Deckblattes erweitert und erhebliche Aussagen
zum Naturschutz in das Deckblatt aufgenommen werden, ist das Deckblatt in der
überarbeiten Fassung vom 17.09.2020 erneut öffentlich auszulegen und den
Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zuzusenden.