Sitzung: 31.08.2020 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a) Zum
Schreiben des Landratsamtes Passau, Sachgebiet Wasserrecht vom 06.08.2020:
Zum Schreiben vom 06.08.2020 wird festgestellt, dass sowohl das
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf mit Stellungnahme vom 17.08.2020 als auch der
Zweckverband Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe mit Stellungnahme vom
14.07.2020 keine grundsätzlichen Einwände gegen die geplante Aufstellung der
Ortsabrundungssatzung Wendlmuth vorgetragen haben. Gemäß dem unterbreiteten
Vorschlag wird die Ortsabrundungssatzung explizit hinsichtlich des
Wasserschutzgebietes mit den Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und dem Zweckverband
Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe abgestimmt und das Ergebnis in die
Ortsabrundungssatzung aufgenommen. Weiter wird die
Wasserschutzgebietsverordnung „Aigner Forst“ als Anlage der
Ortsabrundungssatzung beigefügt. Die Satzung wird nach der o. g. Abstimmung
erneut öffentlich ausgelegt und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange
zur erneuten Stellungnahme zugesandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
b) Zum
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 17.08.2020:
Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wird Kenntnis genommen. In
der Ortsabrundungssatzung sind entsprechende Hinweise auf die Lage im
Wasserschutzgebiet „Aigner Forst“ aufzunehmen. Gemäß v. g. Beschluss wird die
Wasserschutzgebietsverordnung als Anlage der Ortsabrundungssatzung beigefügt.
Ebenfalls werden Hinweise auf die Niederschlagswasserbeseitigung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
c) Zum
Schreiben des Zweckverband Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe vom 14.07.2020:
Gemäß dem Schreiben vom 14.07.2020 wird festgestellt, dass das Grundstück
Fl.Nr. 1776 Gemarkung Aigen derzeit durch keine öffentliche Wasserleitung
erschlossen ist. Dem Bauwerber ist eine Kopie des Schreibens zur Kenntnisnahme zu
übersenden.