Sitzung: 31.08.2020 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a) Zum
Schreiben der Grundstücksnachbarin (Fl.Nr. 1006 Gemarkung Safferstetten):
Zur baulichen Nutzung des Grundstückes Fl.Nr. 1006 Gemarkung Safferstetten wird
festgestellt, dass sich das Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des seit
1995 rechtkräftigen Bebauungsplanes „Kurgebiet Nord“ befindet und dort als
„Öffentliche Parkanlage“ festgesetzt ist. Es handelt sich demnach nicht um eine
Baulücke.
Die Wohnanlage Schwarz liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Würding West“ und war ursprünglich als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Demnach waren auch nur (Dauer-)Wohnungen zulässig. Durch die erfolgte Änderung
mit Deckblatt Nr. 3 wurden ausnahmsweise auch Beherbergungsbetriebe zugelassen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 1
b) Zum
Schreiben des Zweckverbandes Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe:
Vom Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen wird Kenntnis genommen. Ein
Abdruck des Schreibens wird dem Bauwerber zur Kenntnisnahme und Beachtung
übersandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
c) Zum
Schreiben der Energienetze Bayern:
Vom
Schreiben wird Kenntnis genommen. Dem Bauwerber wird eine Kopie des Schreibens
zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
d) Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB vorgenommene 42. Änderung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Nord“ mit
Deckblatt Nr. 42 i. d. F. vom 08.06.2020 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird beigelegt.