Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Zum Schreiben der Grundstücksnachbarin (Fl.Nr. 1006 Gemarkung Safferstetten):
Zur baulichen Nutzung des Grundstückes Fl.Nr. 1006 Gemarkung Safferstetten wird festgestellt, dass sich das Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des seit 1995 rechtkräftigen Bebauungsplanes „Kurgebiet Nord“ befindet und dort als „Öffentliche Parkanlage“ festgesetzt ist. Es handelt sich demnach nicht um eine Baulücke.
Die Wohnanlage Schwarz liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Würding West“ und war ursprünglich als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Demnach waren auch nur (Dauer-)Wohnungen zulässig. Durch die erfolgte Änderung mit Deckblatt Nr. 3 wurden ausnahmsweise auch Beherbergungsbetriebe zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           16

Nein-Stimmen:                        1

 

 

 

b)    Zum Schreiben des Zweckverbandes Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe:
Vom Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen wird Kenntnis genommen. Ein Abdruck des Schreibens wird dem Bauwerber zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0


 

c)    Zum Schreiben der Energienetze Bayern:

Vom Schreiben wird Kenntnis genommen. Dem Bauwerber wird eine Kopie des Schreibens zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vorgenommene 42. Änderung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Nord“ mit Deckblatt Nr. 42 i. d. F. vom 08.06.2020 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.