Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 16.07.2020, mit den Planunterlagen vom 16.07.2020, wird
zugestimmt. Für die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe im Bereich des
Aufzuges wird die Erteilung einer Befreiung befürwortet. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Für das Vorhaben sind
unverändert mind. 54 Stellplätze bereit zu halten.