Beschluss:
Zum
Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei vom 19.06.2020 wird festgestellt, dass die
Genehmigung für die beiden Kellerwohnungen am 15.09.2015 erteilt wurde und
somit vor dem Aufstellungsbeschluss (18.12.2017) des Bebauungsplanes Egglfing-Ortsmitte
bzw. dem Erlass der Veränderungssperre erfolgte. Der Bebauungsplan sieht
zukünftig eine Beschränkung der zulässigen Wohnungszahl auf 2 Einheiten je
Gebäude vor. Planungsziel dieser Festsetzung ist, weitgehend als Zweitwohnsitz
genutzte Appartements zugunsten einer dauerhaft ansässigen Wohnbevölkerung
einzuschränken und so die Belebung und infrastrukturelle Versorgung im Ort zu
stärken.
Des
Weiteren würde eine positive Entscheidung zu einem Bezugsfall führen, da lt.
Angaben des Verwaltungsbeirates noch weitere Wohnungen vorhanden sind und die
hierfür erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können.
Der
Beschluss des Bauausschusses vom 11.11.2019 bleibt deshalb unverändert aufrecht
erhalten.