Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Zum Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei vom 19.06.2020 wird festgestellt, dass die Genehmigung für die beiden Kellerwohnungen am 15.09.2015 erteilt wurde und somit vor dem Aufstellungsbeschluss (18.12.2017) des Bebauungsplanes Egglfing-Ortsmitte bzw. dem Erlass der Veränderungssperre erfolgte. Der Bebauungsplan sieht zukünftig eine Beschränkung der zulässigen Wohnungszahl auf 2 Einheiten je Gebäude vor. Planungsziel dieser Festsetzung ist, weitgehend als Zweitwohnsitz genutzte Appartements zugunsten einer dauerhaft ansässigen Wohnbevölkerung einzuschränken und so die Belebung und infrastrukturelle Versorgung im Ort zu stärken.

 

Des Weiteren würde eine positive Entscheidung zu einem Bezugsfall führen, da lt. Angaben des Verwaltungsbeirates noch weitere Wohnungen vorhanden sind und die hierfür erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können.

 

Der Beschluss des Bauausschusses vom 11.11.2019 bleibt deshalb unverändert aufrecht erhalten.