Beschluss:
Dem
Bauantrag vom 25.09.2019, mit den Planunterlagen vom 25.09.2019, wird
zugestimmt. Nachdem durch die Umwandlung von Wohnungen zu gewerblichen
Einheiten (Kurgastvermietung) die Zahl der möglichen Zweitwohnungen verringert
wird, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung zur
Errichtung bzw. Führung eines Beherbergungsbetriebes mit Küchen und sonstigen
Kocheinrichtungen in Zuordnung zu den einzelnen Zimmern hergestellt.
Für das Vorhaben
sind zukünftig mind. 36 Stellplätze bereit zu halten. Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes sind einzuhalten.