Beschlussvorschlag:
a) Zum
Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 07.04.2020:
Vom gegenständlichen Schreiben wird Kenntnis genommen. An den Bauwerber ist
eine Kopie zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
b) Zum
Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 27.04.2020:
Vom gegenständlichen Schreiben und der Feststellung, dass die Planung noch den
Zielen des Landesentwicklungsplans entspricht wird Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Sortimentenliste wird in Nr. 1.1 der planlichen Festsetzungen
der Klammersatz (maximal 20% der
Verkaufsfläche, davon maximal die Hälfte für innenstadtrelevante Sortimente)
gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
c) Zum Schreiben
der Bayernwerk AG vom 17.04.2020:
Vom gegenständlichen Schreiben wird Kenntnis genommen. An den Bauwerber ist
eine Kopie zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
d) Zum
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 17.04.2020:
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes wird festgestellt, dass bereits bei
der letzten Bebauungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 22 für das Grundstück eine
FOK-Höhe von mind. 327,00 ü. NN festgesetzt wurde. In den textl. Festsetzungen
wird deshalb als Nr. 3.4 angefügt: Höhenlage – Zur Sicherung der
hochwasserfreien Lage (HW100) sind die Erdgeschoßoberkanten (einschl.
Kellerlichtschächte) der Gebäude sowie die Zufahrten und Lüftungsschächte für
Tiefgaragen deshalb auf mind. 327,00 m ü. NN anzuordnen. Den Hochwasser- und
damit auch den erhöhten Grundwasserspiegellagen ist durch entsprechende
bauliche Maßnahmen (z.B. wasserdichte Wanne) Rechnung zu tragen.
Des Weiteren wird eine weitere Festsetzung unter Nr. 9 – Niederschlagswasserbeseitigung
aufgenommen mit folgendem Inhalt:
Die geplante Entwässerung ist im weiteren Baugenehmigungsverfahren aufzuzeigen
und nachzuweisen. Das Einleiten von Abwasser (auch Niederschlagswasser) in ein
Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, soweit die Gewässerbenutzung
nicht im Rahmen der § 25 oder § 46 WHG erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
e) Zum
Schreiben der Energie Südbayern GmbH vom 24.03.2020:
Vom gegenständlichen Schreiben wird Kenntnis genommen. An den Bauwerber ist
eine Kopie zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
f) Billigungs-
und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing billigt die 37. Änderung des Bebauungsplanes
„Safferstetten Nord-West“ mit Deckblatt Nr. 37 i.d.F. vom 05.03.2020 unter
Einarbeitung der v.g. Beschlüsse. Das Deckblatt ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zur Stellungnahme zuzusenden.