Beschluss:
Der
Gemeinderat Bad Füssing billigt die 38. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 38 i.d.F. vom 05.03.2020. Das Deckblatt ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zuzusenden.