Beschluss:
a) Bauantrag:
Dem Bauantrag vom 02.03.2020, mit den Planunterlagen vom 02.03.2020, wird
zugestimmt. Hinsichtlich der GRZ- und GFZ-Überschreitung wird auf Grund der
Qualitätsverbesserung der Erteilung einer Befreiung zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt
wird der Erteilung einer Befreiung für den Einbau einer weiteren
Kocheinrichtung in einem Beherbergungsraum, da die Bauwerber sich verpflichtet
haben, das Anwesen nicht nach dem WEG aufzuteilen. Für das Vorhaben sind
zukünftig mind. 39 Stellplätze bereit zu halten. Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
b) Höhe
Vertragsstrafe in privatrechtlichen Schuldanerkenntnissen:
Mit der zukünftigen Festsetzung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro im
privatrechtlichen Schuldanerkenntnissen besteht ebenfalls Einverständnis.