Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage 28.11.2019 wird nicht zugestimmt, da das Vorhaben außerhalb der Baugrenzen liegt und die für das Anwesen erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen sind.

 

Eine Zustimmung wird in Aussicht gestellt, wenn für das Anwesen ein genehmigungsfähiger Bauantrag über die gesamte Nutzung des Anwesens eingereicht wird und nachbarrechtliche Belange nicht entgegenstehen.